Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. 4C.467/2004) ist es zulässig, im Arbeitsvertrag die Ausrichtung einer Gratifikation an Bedingungen zu knüpfen.
Beispiele
- Betriebstreue
- Geschäftsergebnis
- ungekündigte Anstellung
- Erreichung eines bestimmten persönlichen Leistungsziels
(vgl. Zielvereinbarung)